Batterie-Anlagen

Viele Verbraucher benötigen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für sicherheitsrelevante Anlagen, Rechenzentren, Alarmsysteme und Telekommunikationsequipment. Anlagen, welche solche Verbraucher speisen benötigen einen Energiespeicher und für diese Speicherungen werden heute vorwiegend Batterien eingesetzt.

 

Als Energiespeicher werden heute verschiedenste Technologien und Materialien wie Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Zink, Lithium-Ionen etc. eingesetzt. Der wirtschaftlichste Speicher ist jedoch immer noch die Bleibatterie.

 

Die Regatec projektiert und baut Batterie-Anlagen für unterschiedlichste Anwendungen. Seien das Batterien zu einer konventionellen USV-Anlage, Batterien zu einer DC-Versorgung oder Batterien zu einer Notlichtanlage. Bei alleinstehenden Batterie-Anlagen bieten wir dazu auch das Batterieladegerät an.


Die Montage der Batterien erfolgt in einem Batterieschrank oder auf einem speziellen Batteriegestell.


Neben der Batterie spielt auch die Beschaffenheit des Batterieraumes eine wichtige Rolle. Die Regatec verfügt über ausgebildetes Personal und Partner, welche sich bestens mit wichtigen Themen wie Belüftung des Batterieraumes, Fluchtwege, Beschaffenheit des Bodens etc. auskennt.

Merkmale

Betriebsspannungen:
nach Kundenwunsch

 

Leistungsbereich:
nach Kundenwunsch

 

Batterietyp:
Blei-Säure geschlossen und verschlossen, andere Technologien auf Anfrage

 

Grössen:
– Batteriegestelle und -schränke in unterschiedlichen Längen
– ein- oder mehrstöckig

 

Absicherung:
Lieferung Batteriesicherungskasten möglich

Dienstleistungen

  • Projektierung und Planung
  • Erstellung von Elektroschema und Disposition
  • Einbringung und Montage
  • Planung und Lieferung des Doppelbodens inkl. Doppelbodenrahmen
  • Parametrierung, Testläufe und Inbetriebsetzungen
  • Messungen
  • Wärmebildaufnahmen
  • Wartung und Service

Normen und Vorschriften

Die Batterie-Anlagen werden gemäss EN50272-2:2001 montiert und gehandhabt.
Alle verwendeten Batterien entsprechen der Norm IEC 60896-21/22.